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Schonzeiten Deutschland: Wildarten im Überblick

19.04.2026

Key Takeaways ✓ Die Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV 1977) bildet die bundesweite Grundlage, doch die Landesjagdzeitenverordnungen jedes…

Themen auf dieser Seite

Key Takeaways

  • Die Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV 1977) bildet die bundesweite Grundlage, doch die Landesjagdzeitenverordnungen jedes Bundeslandes haben Vorrang und können erheblich abweichen.
  • Schwarzwild, Füchse und Wildkaninchen dürfen ganzjährig bejagt werden, aber der Elterntierschutz gilt auch bei diesen Arten – führende Elterntiere sind niemals jagdbar.
  • Ein Schonzeitverstoß ist kein Kavaliersdelikt: Das Erlegen von Wild außerhalb der Jagdzeit kostet bis zu 5.000 Euro Bußgeld, das Erlegen geschonten Wildes kann Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bedeuten.
  • Wildarten wie Elch, Luchs, Wildkatze und Greifvögel haben eine ganzjährige Schonzeit und dürfen unter keinen Umständen bejagt werden.
  • Vor jeder Jagd muss die aktuelle Landesjagdzeitenverordnung des Bundeslandes geprüft werden, in dem tatsächlich gejagt wird – Regeln für andere Bundesländer gelten nicht.
  • Korrektes Ansprechen von Wildart, Geschlecht und Alter vor dem Schuss ist die wichtigste Versicherung gegen versehentliche Schonzeitverstöße.

Schonzeiten in Deutschland: Alle Wildarten und Jagdzeiten im Überblick

Jäger in Deutschland müssen über 30 verschiedene Wildarten mit jeweils eigenen Jagd- und Schonzeiten im Blick behalten – ein Verstoß gegen diese Regelungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro oder sogar als Straftat geahndet werden. Wer die bundesweiten und landesspezifischen Schonzeiten kennt, jagt gesetzeskonform, schützt den Wildbestand und vermeidet empfindliche Strafen.

Das Problem: Es gibt kein einheitliches System für alle Schonzeiten in Deutschland. Zwar bildet die Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV 1977) die gesetzliche Grundlage, aber jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Landesjagdzeitenverordnung, die Vorrang vor dem Bundesrecht hat. Manche Wildarten wie Schwarzwild dürfen ganzjährig bejagt werden, andere wie Elche oder Luchse haben eine ganzjährige Schonzeit. Wieder andere Wildarten – etwa das Rebhuhn – dürfen je nach Bundesland zu völlig unterschiedlichen Zeiten oder gar nicht bejagt werden.

In diesem Artikel erhalten Sie eine vollständige Tabelle aller bundesweiten Jagdzeiten für Haar- und Federwild, verstehen die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und erfahren, wo die Bundesländer von der Bundesregelung abweichen.

Bevor wir zur vollständigen Jagdzeiten-Tabelle kommen, klären wir zunächst die gesetzlichen Grundlagen, damit Sie verstehen, warum es überhaupt Schonzeiten gibt und wie das System aus Bundes- und Landesrecht funktioniert.

Gesetzliche Grundlagen: So regelt das Bundesjagdgesetz die Schonzeiten in Deutschland

Die zentrale gesetzliche Grundlage für alle Jagd- und Schonzeiten in Deutschland ist § 22 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Dieses Gesetz gilt seit 1952 und legt die Rahmenbedingungen für die Jagd fest – darunter, was als „Wild“ zählt, welche Grundregeln gelten und dass es Jagd- und Schonzeiten geben muss.

Wer legt die Jagdzeiten fest?

Das Bundesministerium bestimmt durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, zu welchen Zeiten die Jagd auf Wild ausgeübt werden darf. Diese konkrete Verordnung heißt „Verordnung über die Jagdzeiten“ (JagdzeitV 1977). Sie ergänzt den § 22 BJagdG um die genauen Daten und legt für jede Wildart fest, wann die Jagd erlaubt ist.

Außerhalb dieser festgelegten Jagdzeiten ist Wild mit der Jagd zu verschonen – dieser Zeitraum heißt Schonzeit. Die Schonzeit ergibt sich also automatisch als der Zeitraum außerhalb der Jagdzeit.

Dürfen die Bundesländer abweichen?

Ja – und das ist entscheidend für jeden Jäger. Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder ganz aufheben. Sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen aufheben, zum Beispiel zur Wildseuchenbekämpfung, zur Beseitigung kranken Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden oder zu wissenschaftlichen Zwecken. In der Praxis bedeutet das: In keinem einzigen Bundesland wird die Bundesjagdzeitenverordnung unverändert übernommen. Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Jagdgesetz – etwa das BayJG in Bayern oder das NJagdG in Niedersachsen – sowie eine eigene Landesjagdzeitenverordnung, die Vorrang vor dem Bundesrecht hat.

Ganzjährige Schonzeit und Wild ohne Schonzeit

Für Wildarten, für die gar keine Jagdzeit festgesetzt ist, gilt laut § 22 Abs. 2 BJagdG eine ganzjährige Schonzeit. Diese Regelung betrifft besonders geschützte Arten wie Elch, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Wisent, Wachtel und alle Greifvögel. Wer solche Tiere erlegt, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Umgekehrt gibt es auch Wild ohne Schonzeit: Aus Gründen der Landeskultur können Schonzeiten für bestimmte Wildarten gänzlich versagt werden. Das gilt bundesweit für Schwarzwild (Wildschweine), Füchse und Wildkaninchen, da sie hohe Schäden verursachen oder Tierseuchen übertragen können.

Der Elterntierschutz – eine der wichtigsten Regelungen

Eine besonders wichtige Bestimmung ist der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG: In den Setz- und Brutzeiten dürfen die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden – und zwar unabhängig davon, ob für die jeweilige Wildart eine Schonzeit gilt oder nicht. Das heißt: Selbst bei Schwarzwild, das ganzjährig jagdbar ist, dürfen sogenannte führende Bachen – also Muttertiere, die gerade Frischlinge versorgen – niemals erlegt werden, solange die Jungtiere unselbstständig sind.

Ein Verstoß gegen den Elterntierschutz ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 38 BJagdG. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Fachbegriffe kurz erklärt

  • Haarwild = Alle Säugetiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen, Füchse usw.)
  • Federwild = Alle Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen (Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner usw.)
  • Schalenwild = Haarwild mit Hufen, also Hirsche, Rehe, Wildschweine, Gämsen, Mufflons. Für Schalenwild gelten zusätzlich Abschusspläne.
  • Setzzeit = Die Geburtsphase bei Haarwild. Als Faustregel gilt: ca. 1. März bis 15. Juni.
  • Brutzeit = Die Phase, in der Federwild brütet und Küken aufzieht. Faustregel: ca. 1. April bis 15. Juni.

Praxisbeispiel: Schonzeitverstoß im Gastbundesland

Ein Jäger ist zu Gast in einem anderen Bundesland und erlegt einen Rehbock im April, weil die Bockjagd in seinem Heimatbundesland am 1. Mai beginnt – und er irrtümlich annimmt, das gelte überall. Im Gastbundesland beginnt die Bockjagd jedoch ebenfalls erst am 1. Mai. Er hat damit einen Schonzeitverstoß begangen. Die Folge: ein Bußgeld bis 5.000 Euro, im schlimmsten Fall der Entzug des Jagdscheins. Deshalb gilt die wichtigste Regel: Immer die Regelungen des Bundeslandes prüfen, in dem man tatsächlich jagt.

Hinweis: Stand: März 2026 – Rechtliche Änderungen vorbehalten. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor jeder Jagd die aktuell gültige Landesjagdzeitenverordnung Ihres Bundeslandes.

Jagdzeiten und Schonzeiten in Deutschland: Die vollständige Tabelle 2026

Die folgende Jagdzeiten-Tabelle zeigt die bundesweit gültigen Jagdzeiten laut Bundesjagdzeitenverordnung (JagdzeitV 1977). Die Schonzeit ergibt sich automatisch als der Zeitraum außerhalb der angegebenen Jagdzeit. Wichtig: Die Landesregelungen können abweichen und haben Vorrang.

So lesen Sie die Tabelle: „Jagdzeit von“ und „Jagdzeit bis“ zeigen den Zeitraum, in dem die Jagd erlaubt ist. Alles außerhalb dieses Zeitraums ist die Schonzeit – also der Zeitraum, in dem das Wild geschont werden muss.

Schalenwild – Jagdzeiten für Hirsche, Rehe und Co.

Schalenwild umfasst alle Säugetiere mit Hufen: Hirscharten, Rehe, Wildschweine, Gämsen und Mufflons. Bei diesen Wildarten wird die Jagdzeit nach Alter und Geschlecht unterschieden – ein Rehbock darf früher bejagt werden als eine Ricke, und Kälber haben andere Jagdzeiten als ausgewachsene Alttiere.

Wildart Jagdzeit von Jagdzeit bis Anmerkung
Rotwild (Rothirsche)
– Kälber 1. August Ende Februar
– Schmalspießer (junge Hirsche im 2. Lebensjahr mit noch kurzen, unverzweigten Geweihstangen) 1. Juni Ende Februar
– Schmaltiere (weibliche Hirsche im 2. Lebensjahr, noch ohne Kalb) 1. Juni Ende Januar
– Hirsche und Alttiere (ausgewachsene Tiere) 1. August Ende Januar
Dam- und Sikawild
– Kälber 1. September Ende Februar
– Schmalspießer 1. Juli Ende Februar
– Schmaltiere 1. Juli Ende Januar
– Hirsche und Alttiere 1. September Ende Januar
Rehwild
– Kitze (Jungtiere im 1. Lebensjahr) 1. September Ende Februar
– Schmalrehe (weibliche Rehe im 2. Lebensjahr, noch ohne Kitz) 1. Mai Ende Januar
– Ricken (erwachsene weibliche Rehe) 1. September Ende Januar
– Böcke (männliche Rehe) 1. Mai 15. Oktober Beliebte Bockjagd im Frühsommer
Gamswild (Gämsen, in den Alpen) 1. August 15. Dezember Nur in der Alpenregion relevant
Muffelwild (Wildschafe, eingebürgert) 1. August Ende Januar
Schwarzwild (Wildschweine) ganzjährig ganzjährig Führende Bachen sind geschützt!

Niederwild – Jagdzeiten für Hasen, Marder und weitere Säugetiere

Als Niederwild bezeichnet man kleinere Wildtiere, die im Gegensatz zu Hochwild (Rot-, Dam-, Schwarzwild usw.) keine besondere Jagdberechtigung erfordern. Die Unterscheidung zwischen Hoch- und Niederwild stammt aus dem historischen Jagdrecht. Zu den Niederwildarten zählen etwa Feldhasen, Füchse und verschiedene Raubwildarten wie Marder oder Hermeline.

Wildart Jagdzeit von Jagdzeit bis Anmerkung
Feldhasen 1. Oktober 15. Januar
Wildkaninchen ganzjährig ganzjährig Elterntierschutz beachten
Füchse ganzjährig ganzjährig Elterntierschutz beachten
Stein- und Baummarder 16. Oktober Ende Februar
Iltisse 1. August Ende Februar
Hermeline 1. August Ende Februar
Mauswiesel 1. August Ende Februar
Dachse 1. August Ende Oktober Landesregelungen variieren stark!

Federwild – Jagdzeiten für Vögel in Deutschland

Federwild bezeichnet alle Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Nicht jeder Vogel ist automatisch Federwild – Singvögel zum Beispiel nicht. Die Jagdzeiten für Vögel sind häufig kürzer als für Haarwild und fallen meist in den Herbst und Winter, wenn die Brutsaison abgeschlossen ist und die Jungtiere selbstständig sind. Die Schonzeiten für Federwild schützen vor allem die Brut- und Aufzuchtphasen im Frühjahr und Frühsommer.

Wildart Jagdzeit von Jagdzeit bis Anmerkung
Rebhühner 1. September 15. Dezember Starke Landesunterschiede!
Fasane (Hähne) 1. Oktober 15. Januar
Wildtruthähne 16. März–15. Mai UND 1. Oktober–15. Januar Zwei getrennte Jagdzeiträume
Wildtruthennen 1. Oktober 15. Januar
Ringel- und Türkentauben 1. November 20. Februar
Höckerschwäne 1. November 20. Februar
Graugänse 1.–15. August UND 1. November–15. Januar Zwei getrennte Jagdzeiträume
Bläss-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse 1. November 15. Januar
Stockenten 1. September 15. Januar
Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten 1. Oktober 15. Januar
Waldschnepfen 16. Oktober 15. Januar
Blässhühner 11. September 20. Februar
Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen 1. Oktober 10. Februar

Ganzjährig geschonte Wildarten – hier ist die Jagd komplett verboten

Für bestimmte Wildarten ist keine Jagdzeit festgesetzt. Das bedeutet nach § 22 Abs. 2 BJagdG eine ganzjährige Schonzeit. Wer diese Tiere erlegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Die ganzjährige Schonzeit gilt für Tierarten, deren Bestände besonders gefährdet oder rechtlich stark geschützt sind. Dazu zählen:

  • Elch
  • Luchs
  • Wildkatze
  • Fischotter
  • Wisent
  • Wachtel
  • Auerwild
  • Birkwild
  • Alle Greifvogelarten
  • Seehund

Diese Arten dürfen unter keinen Umständen bejagt werden. Auch eine versehentliche Erlegung kann strafrechtliche Folgen haben.

Timing-Empfehlung: Die beste Zeit, diesen Artikel zu konsultieren, ist vor Beginn der jeweiligen Jagdzeit – idealerweise im Frühjahr (März/April), wenn Jäger ihre Abschusspläne erstellen und sich auf die Bockjagd ab Mai vorbereiten. Auch im Herbst (September/Oktober) ist eine Überprüfung der bundesweiten Schonzeiten wichtig, da dann viele Jagdzeiten für Federwild und Niederwild beginnen.

Jagdzeiten nach Bundesland: Wo die Landesregelungen abweichen

In Deutschland hat das Landesjagdgesetz Vorrang vor dem Bundesjagdgesetz – und ebenso hat die Landesjagdzeitenverordnung Vorrang vor der bundesweiten Jagdzeitenverordnung. Die Jagdzeiten-Tabelle im vorherigen Abschnitt ist also nur die Grundlage. Jeder Jäger muss die Regelungen des Bundeslandes prüfen, in dem er tatsächlich jagt.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern können erheblich sein. Ein anschauliches Beispiel ist der Dachs: In Bayern und Hessen darf er nur vom 1. August bis zum 31. Oktober bejagt werden. In Baden-Württemberg ist die Jagdzeit bis zum 31. Dezember verlängert, in Brandenburg sogar bis zum 31. Januar. In Mecklenburg-Vorpommern genießt der Dachs überhaupt keine Schonzeit und ist damit ganzjährig jagdbar. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen unterscheiden die Landesjagdgesetze zusätzlich zwischen Alt- und Jungdachsen: Der Jungdachs ist in beiden Ländern ganzjährig bejagbar, der Altdachs in NRW jedoch erst ab dem 1. September – einen Monat später als in fast allen anderen Bundesländern.

Die folgende Tabelle zeigt weitere konkrete Beispiele für Abweichungen gegenüber der Bundesregelung:

Bundesland Wildart Abweichung gegenüber Bund
Baden-Württemberg Rehwild – Böcke Jagdzeit 1. Mai – 31. Januar (bundesweit nur bis 15. Oktober) – deutlich längere Jagdzeit
Baden-Württemberg Rotwild – Hirsche und Alttiere 1. August – 31. Januar (eigene Landesverordnung)
Baden-Württemberg Feldhase 1. Oktober – 31. Dezember (bundesweit bis 15. Januar) – kürzere Jagdzeit
Baden-Württemberg Fuchs Schonzeit vorhanden, Unterscheidung Alt-/Jungfüchse (bundesweit keine Schonzeit)
Bayern Dachs Nur 1. August – 31. Oktober
Mecklenburg-Vorpommern Dachs Keine Schonzeit – ganzjährig bejagbar
Brandenburg Dachs Jagdzeit bis 31. Januar – deutlich länger als bundesweit
Bremen Rebhuhn September – Mitte Dezember
Rheinland-Pfalz Rebhuhn Nur September – Oktober
Sachsen Rebhuhn Ganzjährige Schonzeit – keine Jagd erlaubt
Niedersachsen Jungfüchse, Jungdachse, Jungwaschbären Ganzjährige Jagdzeit
Bayern Waschbären, Marderhunde, Wildkaninchen Ausnahme vom Elterntierschutz – auch in der Setzzeit bejagbar

Das Beispiel des Rebhuhns verdeutlicht besonders gut, wie stark die Bundesländer voneinander abweichen können: Während Jäger in Bremen das Rebhuhn von September bis Mitte Dezember bejagen dürfen, ist in Rheinland-Pfalz die Jagdzeit auf September und Oktober beschränkt – und in Sachsen gilt für das Rebhuhn eine ganzjährige Schonzeit.

Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor jeder Jagd die aktuelle Landesjagdzeitenverordnung des Bundeslandes, in dem Sie jagen. Das gilt besonders bei Jagdeinladungen in andere Bundesländer. Auskunft erteilen die Landesjagdverbände sowie die Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Wild ohne Schonzeit: Schwarzwild, Fuchs und Wildkaninchen ganzjährig bejagen

Einige Wildarten haben nach der Bundesjagdzeitenverordnung keine Schonzeit – sie können das ganze Jahr über bejagt werden. Dabei handelt es sich um Schwarzwild (Wildschweine), Füchse und Wildkaninchen.

Warum gibt es für diese Wildarten keine Schonzeit?

Der Grund liegt in der Bestandssituation und den Schäden, die diese Tiere verursachen. Wildschweine richten erhebliche Schäden in der Landwirtschaft an und können gefährliche Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest übertragen. Ähnliches gilt für Wildkaninchen, die Deiche, Bahndämme und landwirtschaftliche Flächen beschädigen, sowie für Füchse, die aus Gründen der Raubwildregulierung und der Tollwut-Bekämpfung ganzjährig bejagt werden dürfen. Wer für die Schwarzwildjagd die passende Jagdmunition sucht, findet im verlinkten Artikel einen ausführlichen Kaliber-Vergleich.

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Schwarzwild: Was darf wann bejagt werden?

Keiler (männliche Wildschweine), Frischlinge (Jungtiere im ersten Lebensjahr) und Überläufer (Jungtiere im zweiten Lebensjahr) dürfen ganzjährig bejagt werden. Allerdings gilt für Bachen eine bundesweite Schonzeit von ungefähr viereinhalb Monaten, die in der Regel von Februar bis Juni festgelegt ist. In dieser Zeit versorgen die Muttertiere ihre Frischlinge. Genauer gesagt: Führende Bachen – also Muttersauen, die aktuell Frischlinge begleiten und versorgen – dürfen zu keiner Zeit erlegt werden, solange die Frischlinge unselbstständig sind. Ein Verstoß dagegen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Füchse und Wildkaninchen: Elterntierschutz gilt auch hier

Füchse sind grundsätzlich ganzjährig jagdbar. Da sich bei Füchsen jedoch beide Elternteile um die Aufzucht der Welpen kümmern, dürfen Fuchseltern während der Setzzeit (ca. März bis Juni) nicht bejagt werden. Gleiches gilt für Wildkaninchen. Achtung: Manche Bundesländer wie Baden-Württemberg haben trotz der bundesweiten Regelung ohne Schonzeit eigene Schonzeiten für Füchse eingeführt – auch hier gilt: immer die Landesregelung prüfen.

Fachbegriffe zum Schwarzwild

  • Schwarzwild = Jägersprache für Wildschweine. Der Name kommt von den dunklen Borsten.
  • Bache = Weibliches Wildschwein (Muttertier).
  • Keiler = Männliches Wildschwein.
  • Frischling = Junges Wildschwein im ersten Lebensjahr.
  • Überläufer = Wildschwein im zweiten Lebensjahr (hat ein Jahr „überlaufen“).
  • Führende Bache = Bache, die aktuell Frischlinge führt und versorgt. Darf niemals bejagt werden.

Was passiert bei einem Schonzeitverstoß? Bußgelder und Strafen

Das Bundesjagdgesetz unterscheidet klar zwischen verschiedenen Schweregraden eines Schonzeitverstoßes. Die Konsequenzen staffeln sich in drei Stufen – von der Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat mit möglicher Freiheitsstrafe.

Stufe 1 – Ordnungswidrigkeit (§ 39 BJagdG)

Wer Wild außerhalb seiner Jagdzeit erlegt – also eine Wildart, für die eine Jagdzeit festgesetzt ist – begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld hierfür beträgt bis zu 5.000 Euro. Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Jäger versehentlich einen Rehbock außerhalb der gültigen Jagdzeit schießt oder eine Ente vor dem offiziellen Beginn der Entenzeit erlegt.

Stufe 2 – Straftat (§ 38 BJagdG)

Deutlich schwerer wiegt das Erlegen von ganzjährig geschontem Wild (z. B. Luchs, Elch, Wildkatze) oder von Elterntieren während der Setz- und Brutzeit. In diesen Fällen handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Bei vorsätzlichem Handeln droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Stufe 3 – Entzug des Jagdscheins

Unabhängig davon, ob ein Schonzeitverstoß als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet wird, droht zusätzlich die Entziehung des Jagdscheins durch die Jagdbehörde. Bei wiederholten Verstößen oder schweren Vergehen kann der Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen werden. Das Ergebnis: Der Jäger darf gar nicht mehr jagen. Alles rund um Waffenrecht 2026 und die aktuellen Änderungen für Jäger finden Sie in unserem gesonderten Artikel.

Praxisbeispiel aus einem echten Fall

Ein hessischer Jäger hatte auf einer Gesellschaftsjagd versehentlich einen Jährlingsbock erlegt. Wegen eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Satz 2 BJagdG (Schonzeitvergehen) wurde gegen ihn ein Bußgeld festgesetzt. Im Mai desselben Jahres erlegte er erneut versehentlich einen Rotspießer – auf seine Selbstanzeige hin folgte ein weiteres Bußgeld wegen Schonzeitvergehens. Im November des folgenden Jahres erhielt der Jäger dann eine Ordnungsverfügung, mit der sein Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen wurde. Dieses Beispiel zeigt: Wiederholte Schonzeitverstöße – selbst wenn sie unbeabsichtigt sind – können den dauerhaften Verlust des Jagdscheins bedeuten.

5 Praxis-Tipps für den sicheren Umgang mit Schonzeiten

Wer die folgenden fünf Tipps beherzigt, vermeidet die häufigsten Fehler im Umgang mit Jagdzeiten und Schonzeiten und jagt auf der sicheren Seite.

Tipp 1: Immer die Landesregelung prüfen

Die Bundesjagdzeitenverordnung ist nur die Grundlage. Vor jeder Jagd muss die aktuelle Landesjagdzeitenverordnung des Bundeslandes geprüft werden, in dem gejagt wird. Besonders wichtig ist das bei Jagdeinladungen in andere Bundesländer: Was im Heimatrevier erlaubt ist, kann woanders bereits ein Schonzeitverstoß sein. Die Landesjagdverbände und die Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geben Auskunft über die jeweils geltenden Regelungen.

Tipp 2: Jagdkalender führen

Legen Sie sich einen persönlichen Jagdkalender an, in dem Sie für jede Wildart in Ihrem Revier den Beginn und das Ende der Jagdzeit eintragen. So haben Sie alle Termine auf einen Blick und vermeiden versehentliche Verstöße. Notieren Sie auch Besonderheiten wie die doppelten Jagdzeiträume bei Wildtruthähnen oder Graugänsen. Viele Landesjagdverbände bieten fertige Vorlagen oder digitale Kalender an.

Tipp 3: Ansprechen vor dem Schuss

„Ansprechen“ bedeutet in der Jägersprache das genaue Bestimmen von Wildart, Geschlecht und Alter eines Wildtieres, bevor der Schuss fällt. Da die Jagdzeiten nach Alter und Geschlecht unterschiedlich sein können – zum Beispiel Rehbock ab Mai, Ricke erst ab September – ist korrektes Ansprechen die wichtigste Versicherung gegen Schonzeitverstöße. Im Zweifel gilt: Nicht schießen, wenn keine eindeutige Ansprache möglich ist. Eine hochwertige Zieloptik unterstützt dabei, Wild auch bei schlechten Lichtverhältnissen sicher anzusprechen.

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Tipp 4: Elterntierschutz ganzjährig beachten

Auch bei Wild ohne Schonzeit – also bei Schwarzwild, Füchsen und Wildkaninchen – gilt: Führende Elterntiere dürfen niemals bejagt werden. Im Zweifel lieber nicht schießen. Eine führende Bache lässt sich oft an den begleitenden Frischlingen erkennen. Auch bei Füchsen und Wildkaninchen ist Vorsicht geboten: Wenn ein Elterntier sichtbar Jungtiere versorgt, ist es geschützt – unabhängig davon, dass die Wildart grundsätzlich ganzjährig jagdbar ist.

Tipp 5: Aktuelle Ausnahmeregelungen kennen

Manche Bundesländer erlassen zeitlich befristete Sonderregelungen, zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest oder bei besonders hohen Wildschäden. Diese temporären Änderungen können die normalen Jagd- und Schonzeiten vorübergehend außer Kraft setzen oder erweitern. Informieren Sie sich regelmäßig beim zuständigen Landesjagdverband oder der Unteren Jagdbehörde über aktuelle Änderungen und Ausnahmen in Ihrem Bundesland.

Häufige Fragen zu Schonzeiten in Deutschland

Darf man auf Schwarzwild (Wildschweine) ganzjährig jagen?

Ja, grundsätzlich ist Schwarzwild nach der Bundesjagdzeitenverordnung ganzjährig bejagbar – es gibt keine Schonzeit. Der Grund ist der hohe Wildbestand und die erheblichen Schäden in der Landwirtschaft. Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Führende Bachen – also Muttertiere, die Frischlinge versorgen – dürfen während der Setz- und Aufzuchtzeit nicht erlegt werden. Dieses Verbot ergibt sich aus dem Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG. Ein Verstoß dagegen ist eine Straftat. In manchen Bundesländern gibt es darüber hinaus ergänzende Regelungen, zum Beispiel für bestimmte Altersklassen.

Was ist der Unterschied zwischen Jagdzeit und Schonzeit?

Die Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem die Jagd auf eine bestimmte Wildart erlaubt ist. Sie wird durch die Bundesjagdzeitenverordnung und die Landesjagdzeitenverordnungen festgelegt. Die Schonzeit ist das genaue Gegenteil: der Zeitraum, in dem die Jagd auf diese Wildart verboten ist. Schonzeiten fallen typischerweise in die Paarungs-, Brut- und Aufzuchtzeit der jeweiligen Wildart, damit sich die Bestände erholen und der Nachwuchs überleben kann. Für manche Wildarten – etwa Schwarzwild – gibt es gar keine Schonzeit, für andere – etwa Elch oder Luchs – gilt eine ganzjährige Schonzeit.

Gelten die Schonzeiten bundesweit einheitlich?

Nein. Es gibt zwar eine bundesweite Jagdzeitenverordnung (JagdzeitV 1977), die als Grundlage dient, aber jedes Bundesland hat eine eigene Landesjagdzeitenverordnung, die Vorrang hat. Die Länder können Jagdzeiten verkürzen, verlängern oder ganz aufheben. In der Praxis wird in keinem einzigen Bundesland die Bundesverordnung unverändert übernommen. Ein anschauliches Beispiel ist das Rebhuhn: In Bremen darf es von September bis Mitte Dezember gejagt werden, in Rheinland-Pfalz nur im September und Oktober, in Sachsen hingegen gar nicht – dort gilt für das Rebhuhn eine ganzjährige Schonzeit.

Wann beginnt die Jagdzeit für Rehkitze?

Laut Bundesjagdzeitenverordnung beginnt die Jagdzeit für Rehkitze (Jungtiere im ersten Lebensjahr) am 1. September und dauert bis Ende Februar. Die Schonzeit liegt also in den Monaten März bis August – genau in der Phase, in der die Kitze geboren werden (Mai/Juni) und aufwachsen. In dieser Zeit sind die Jungtiere auf ihre Mutter angewiesen und besonders schutzwürdig. Achtung: In manchen Bundesländern können abweichende Termine gelten. Prüfen Sie immer die aktuelle Landesregelung.

Gibt es eine Schonzeit für Füchse?

Nach der Bundesjagdzeitenverordnung haben Füchse keine Schonzeit – sie dürfen grundsätzlich ganzjährig bejagt werden. Allerdings gilt der Elterntierschutz: Da sich bei Füchsen beide Elternteile um die Aufzucht der Welpen kümmern, dürfen Fuchseltern während der Setzzeit (ca. März bis Juni) nicht bejagt werden. Zudem haben einige Bundesländer eigene Schonzeiten für Füchse eingeführt: Baden-Württemberg unterscheidet zum Beispiel zwischen Alt- und Jungfüchsen und hat für beide unterschiedliche Schonzeiten festgelegt. In Brandenburg hat nur der Altfuchs eine Schonzeit, Jungfüchse können hingegen ganzjährig bejagt werden.

Was passiert, wenn man gegen die Schonzeit verstößt?

Die Konsequenzen hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Das Erlegen von Wild außerhalb der Jagdzeit gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Deutlich schwerer wiegt das Erlegen von ganzjährig geschontem Wild (z. B. Luchs, Elch) oder von Elterntieren während der Setz- und Brutzeit: Dies ist eine Straftat nach § 38 BJagdG und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Zusätzlich droht in allen Fällen die Entziehung des Jagdscheins durch die Jagdbehörde.

Darf man in der Schonzeit Wild füttern?

Die Wildfütterung ist unabhängig von der Schonzeit geregelt und wird über die Landesjagdgesetze bestimmt. In den meisten Bundesländern ist das Füttern von Wild nur in Notzeiten erlaubt, beispielsweise im Winter, wenn es für die Tiere zu kalt ist, um selbst genügend Nahrung zu finden. Nur Jagdausübungsberechtigte – also Revierinhaber – dürfen Wild füttern. Privatpersonen dürfen das nicht. Wer unerlaubt Wildtiere füttert, verstößt gegen das jeweilige Landesjagdgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann dabei bis zu 25.000 Euro betragen.

Fazit – Schonzeiten in Deutschland kennen und einhalten

Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Artikel lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  1. Die bundesweite Jagdzeitenverordnung bildet die Grundlage für alle Jagd- und Schonzeiten in Deutschland – aber die Landesregelungen haben immer Vorrang und weichen teils erheblich ab. Wer in einem anderen Bundesland jagt, muss die dortigen Regelungen kennen.
  2. Schwarzwild, Füchse und Wildkaninchen sind die einzigen Wildarten ohne Schonzeit – aber auch bei diesen Tieren gilt der Elterntierschutz. Führende Elterntiere dürfen zu keiner Zeit bejagt werden.
  3. Ein Schonzeitverstoß ist kein Kavaliersdelikt: Es drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro, bei schweren Verstößen gegen ganzjährig geschontes Wild oder Elterntiere sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und der Entzug des Jagdscheins.

Wer die Schonzeiten kennt und konsequent einhält, jagt nicht nur legal, sondern trägt aktiv zum Erhalt gesunder Wildbestände bei und sichert damit die Zukunft der Jagd. Nachhaltiges Jagen bedeutet, die natürlichen Zyklen der Wildtiere zu respektieren – und das beginnt mit der genauen Kenntnis der Jagdzeiten.

Handlungsempfehlung: Laden Sie sich die Jagdzeitenverordnung Ihres Bundeslandes herunter, erstellen Sie einen persönlichen Jagdkalender und informieren Sie sich bei Ihrem Landesjagdverband über aktuelle Änderungen. Die Jagdzeitenverordnung des Bundes ist seit Jahren stabil, doch einzelne Bundesländer passen ihre Regelungen regelmäßig an – zum Beispiel als Reaktion auf Wildtierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest oder veränderte Bestandssituationen. Bleiben Sie daher stets auf dem Laufenden. Wer noch am Anfang seiner Jägerlaufbahn steht, findet in unserem Artikel zu den Jagdschein Kosten einen hilfreichen Überblick über Ausbildung und Prüfungsanforderungen je Bundesland.

Beginnen Sie jetzt mit der Vorbereitung für die kommende Jagdsaison – speichern Sie diese Tabelle als Referenz und prüfen Sie die aktuellen Landesregelungen für Ihr Bundesland.