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Druckluftwaffen ab 2025: Neue Bestimmungen

28.04.2026

Key Takeaways ✓ Seit dem 24. Juli 2025 sind nur neuartige Druckluftwaffen erlaubnispflichtig, die mehrschüssig…

Themen auf dieser Seite

Key Takeaways

  • Seit dem 24. Juli 2025 sind nur neuartige Druckluftwaffen erlaubnispflichtig, die mehrschüssig für Geschosse über 30 mm Länge konzipiert sind und deren F-Zeichen nach diesem Datum bestätigt wurde.
  • Klassische Luftgewehre und Luftpistolen mit herkömmlichen Diabolos bleiben vollständig erlaubnisfrei und von den Änderungen unberührt.
  • Alle Druckluftwaffen, die vor dem 24. Juli 2025 legal erworben wurden, genießen Bestandsschutz und benötigen keine nachträgliche Waffenbesitzkarte.
  • Das Bundesinnenministerium hat die Erlaubnisfreiheit von Altbeständen durch eine Klarstellung am 28. Juli 2025 ausdrücklich bestätigt.
  • Für neu erworbene erlaubnispflichtige Druckluftwaffen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die Zuverlässigkeit, Sachkunde und sichere Aufbewahrung nachweisen muss.
  • Kaufbelege von vor dem 24. Juli 2025 sollten aufbewahrt werden, um den Bestandsschutz im Falle einer Kontrolle nachzuweisen.

Druckluftwaffen Erlaubnispflicht 2025: Welche neuen Bestimmungen jetzt gelten

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: März 2026. Rechtliche Änderungen vorbehalten.

Seit dem 24. Juli 2025 sind bestimmte Druckluftwaffen in Deutschland nicht mehr frei erwerbbar – doch Panik ist unbegründet, denn die Änderung betrifft nur einen eng begrenzten Kreis neuartiger Waffen. Trotzdem herrscht unter vielen Jägern, Sportschützen und Luftgewehr-Besitzern große Unsicherheit: Ist mein Gewehr plötzlich illegal? Brauche ich jetzt eine Waffenbesitzkarte für mein altes Luftgewehr? Die Druckluftwaffen Erlaubnispflicht 2025 sorgte für heftige Diskussionen – nicht nur bei Hobbyschützen, sondern auch bei Waffenhändlern und sogar Fachjuristen.

Der Grund für die Unruhe: Die nicht eindeutige Formulierung im neuen Gesetzestext ließ zunächst verschiedene Auslegungen zu. Viele fragten sich, ob alle Druckluftwaffen mit dem sogenannten „F im Fünfeck“-Zeichen rückwirkend betroffen sein könnten. Dabei geht die 7,5-Joule-Grenze für den erlaubnisfreien Erwerb von Druckluftwaffen auf eine Regelung zurück, die mehr als 50 Jahre alt ist. Neue technische Entwicklungen machen jedoch bestimmte Luftwaffen inzwischen deutlich gefährlicher – es gibt neuartige Modelle, die Geschosse abfeuern, die im schlimmsten Fall tödlich wirken und sogar kugelsichere Schutzwesten der Polizei durchdringen können.

Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Druckluftwaffen seit dem 24. Juli 2025 erlaubnispflichtig sind, warum Altbestände und klassische Luftgewehre sicher bleiben und welche Schritte beim Neukauf beachtet werden müssen. Um die neue Rechtslage zu verstehen, lohnt ein Blick auf den konkreten Gesetzestext und die Hintergründe der Waffengesetz-Änderung 2025. Einen umfassenden Überblick über alle aktuellen Änderungen liefert auch unser Artikel Waffenrecht 2026: Alle Änderungen für Jäger.

Gesetzliche Grundlagen – Was sagt das neue Waffengesetz zu Druckluftwaffen?

Die Änderung des Waffenrechts trat am 24. Juli 2025 in Kraft. Das Gesetz wurde am 23. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt unter der Nummer BGBl. 2025 I Nr. 171 veröffentlicht. Der offizielle Name des Gesetzes ist sperrig, aber aussagekräftig: „Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften.“

Im Kern betrifft die Waffengesetz-Änderung 2025 die Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz (WaffG). Diese Anlage ist vergleichbar mit einer Tabelle, die dem Gesetz angehängt ist und ganz genau festlegt, welche Waffen erlaubnisfrei, erlaubnispflichtig oder verboten sind. Bisher war hier klar geregelt: Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie von maximal 7,5 Joule und dem „F im Fünfeck“-Prüfzeichen durften ohne behördliche Genehmigung frei erworben werden.

Was hat sich konkret geändert?

Die neue Fassung des Gesetzes fügt zwei zusätzliche Bedingungen hinzu, unter denen eine Druckluftwaffe nun erlaubnispflichtig wird. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Die Bestätigung zum Aufbringen des F-Zeichens wurde am 24. Juli 2025 oder später erteilt.
  • Die Waffe ist mehrschüssig und kann Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm verschießen.

Das ist wichtig: Ist nur eine der beiden Bedingungen erfüllt – etwa eine neue F-Zulassung, aber die Waffe ist einschüssig – bleibt die Druckluftwaffe weiterhin erlaubnisfrei. Erst wenn beide Merkmale zusammentreffen, greift die neue Erlaubnispflicht für Druckluftwaffen.

Warum war diese Waffenrechts-Änderung notwendig?

Die ursprüngliche 7,5-Joule-Regelung basierte auf der Annahme, dass von Waffen, die diese Energiegrenze nicht überschreiten, keine tödlichen Gefahren ausgehen. Diese Annahme ist nicht mehr haltbar. Aufgrund der sich rasant entwickelnden Technik bringen immer mehr Hersteller Druckluftwaffen auf den Markt, die trotz Einhaltung der Energiegrenze eine deutlich höhere Durchschlagskraft aufweisen. Pfeil- und Nadelgeschosse – sogenannte Flechettes –, die aus modernen Druckluftsystemen abgefeuert werden, können inzwischen sogar kugelsichere Schutzwesten durchdringen. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber handeln musste.

Fachbegriffe verständlich erklärt

Um den Gesetzestext zu verstehen, helfen diese Erklärungen:

  • Anlage 2 zum WaffG: Eine dem Waffengesetz angehängte Auflistung, die genau festlegt, welche Waffen erlaubnisfrei, erlaubnispflichtig oder verboten sind.
  • Bewegungsenergie (Joule): Die Kraft, die einem Geschoss beim Abfeuern mitgegeben wird. 7,5 Joule ist die gesetzliche Obergrenze für erlaubnisfreie Druckluftwaffen. Je höher die Joule-Zahl, desto stärker der Schuss.
  • F im Fünfeck: Ein Prüfzeichen, das von staatlichen Beschussämtern auf Druckluftwaffen angebracht wird. Es bestätigt, dass die Waffe nicht mehr als 7,5 Joule Bewegungsenergie entwickelt.
  • Mehrschüssig: Die Waffe kann mehrere Geschosse hintereinander abfeuern, ohne dass nach jedem Schuss manuell nachgeladen werden muss – etwa durch ein Magazin.
  • Geschosse über 30 mm Länge: Projektile, die länger als 3 Zentimeter sind. Das betrifft Pfeile, Darts und Nadelgeschosse – nicht die üblichen, pilzförmigen Diabolos, die bei klassischen Luftgewehren verwendet werden und nur 5 bis 8 mm lang sind.

Was droht bei Verstößen?

Wer eine der neu erlaubnispflichtigen Druckluftwaffen ohne die erforderliche Erlaubnis erwirbt oder besitzt, macht sich nach § 52 WaffG strafbar. § 52 Abs. 3 WaffG sieht bei weniger schweren Verstößen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer fahrlässig handelt – also nicht wusste, dass die Waffe erlaubnispflichtig ist, es aber hätte wissen können –, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Für die Waffenbesitzkarte – die nötige Erlaubnis – müssen Antragsteller neben der Volljährigkeit auch ihre Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) nachweisen. Bei Personen unter 25 Jahren ist zudem auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die geistige Eignung einzureichen.

Praxisbeispiel: Ein Schütze, der im August 2025 eine neuartige, mehrschüssige Druckluftwaffe kaufen möchte, die Pfeile mit 50 mm Länge verschießen kann und deren F-Kennzeichen erst im August 2025 bestätigt wurde, benötigt dafür jetzt eine Waffenbesitzkarte. Besitzt derselbe Schütze aber bereits ein klassisches Luftgewehr (Diabolos, 4,5-mm-Kaliber, 7,5 Joule, F im Fünfeck, gekauft 2023), bleibt dieses Gewehr vollständig erlaubnisfrei.

Welche Druckluftwaffen sind ab 2025 erlaubnispflichtig – und welche bleiben frei?

Dieser Abschnitt ist das Herzstück des Artikels, denn er beantwortet die wichtigste Frage: Was genau ist betroffen – und was nicht? Die Antwort ist klarer, als viele befürchtet haben.

Erlaubnispflichtig ab 24. Juli 2025

Eine Druckluftwaffe, Federdruckwaffe oder Kaltgaswaffe wird ab sofort nur dann erlaubnispflichtig, wenn alle drei der folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Es handelt sich um eine Druckluft-, Federdruck- oder Kaltgaswaffe mit maximal 7,5 Joule Bewegungsenergie.
  2. Die Bestätigung zum Aufbringen des F-Zeichens wurde am 24. Juli 2025 oder danach erteilt.
  3. Die Waffe ist mehrschüssig und für den Beschuss mit Geschossen ausgelegt, die länger als 30 mm sind.

Fehlt auch nur eines dieser drei Merkmale, bleibt die Druckluftwaffe erlaubnisfrei.

Weiterhin erlaubnisfrei

Die große Mehrheit der im Handel erhältlichen Druckluftwaffen ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Erlaubnisfrei bleiben insbesondere:

  • Alle Druckluftwaffen, die ihr F-Zeichen vor dem 24. Juli 2025 erhalten haben – das sind die sogenannten Altbestände.
  • Alle einschüssigen Druckluftwaffen – unabhängig davon, wann sie zugelassen wurden.
  • Alle Druckluftwaffen, die ausschließlich Geschosse unter 30 mm Länge verschießen können – also insbesondere Standard-Luftgewehre und Luftpistolen mit Diabolo-Munition.

Von den Änderungen ausdrücklich nicht betroffen sind die häufig beim Sportschießen verwendeten Druckluft- und Federdruckwaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase nach herkömmlicher Art eingesetzt werden. Für klassische Sportwaffen mit Diabolo-Munition ändert sich beim Erwerb und Besitz schlicht nichts.

Wer ist konkret betroffen?

Die neue Regelung zielt ganz gezielt auf moderne Systeme ab, die Pfeile, Darts oder längere Spezialgeschosse mehrschüssig abfeuern können. Ein konkretes Beispiel für eine betroffene Waffe: der sogenannte „Sixneedler“ – ein mehrschüssiges Druckluftsystem, das Nadelgeschosse (Flechettes) verschießt. Diese pfeilförmigen Projektile sind deutlich länger als 30 mm und können trotz der geringen Joule-Zahl erhebliche Durchschlagskraft entwickeln.

Für gängige Sportwaffen – insbesondere Luftgewehre und Luftpistolen mit Diabolos – ändert sich hingegen gar nichts. Diese bleiben weiterhin ab 18 Jahren frei erhältlich und besitzbar.

Zur Verdeutlichung hier eine Übersicht:

WaffentypF-Zeichen erteiltMehrschüssig für Geschosse >30 mm?Erlaubnispflichtig?
Klassisches Luftgewehr (Diabolo, 4,5 mm), gekauft 2020Vor 24.07.2025NeinNein – weiterhin frei
Neue Luftpistole (Diabolo, 4,5 mm), gekauft 2026Ggf. nach 24.07.2025NeinNein – weiterhin frei
Mehrschüssiges Pfeilsystem (Pfeile 50 mm), F-Zeichen August 2025Nach 24.07.2025JaJa – Waffenbesitzkarte erforderlich
Einschüssiges Pfeilsystem (Pfeile 50 mm), F-Zeichen Oktober 2025Nach 24.07.2025Nein (einschüssig)Nein – weiterhin frei
Mehrschüssiges Nadelgeschoss-System, F-Zeichen vor Juli 2025Vor 24.07.2025JaNein – Bestandsschutz greift

Fachbegriffe zu den betroffenen Waffen

  • Diabolos: Die typische Munition für Luftgewehre und Luftpistolen. Kleine, pilzförmige Bleigeschosse im Kaliber 4,5 mm, nur wenige Millimeter lang – weit unter der 30-mm-Grenze und damit vollständig unberührt von der neuen Regelung.
  • Flechettes / Nadelgeschosse: Kleine, pfeilförmige Geschosse mit oft metallischer Spitze und stabilisierenden Finnen. Wegen ihrer schlanken Nadelform können sie trotz niedriger Joule-Zahl tief in Materialien eindringen – das ist der Grund für die neue gesetzliche Regelung.
  • Kaltgaswaffen: Waffen, die mit komprimiertem Gas (z. B. CO₂) betrieben werden, ohne dass das Gas durch Verbrennung entsteht. Im Gegensatz zu Feuerwaffen findet keine Explosion statt.

Praxisbeispiel: Ein Sportschütze nutzt seine Walther LP500 (Luftpistole, 4,5 mm Diabolos, 7,5 Joule, F im Fünfeck, gekauft 2020) – diese bleibt zu 100 % erlaubnisfrei. Kauft er sich 2026 eine neue Walther LP500, bleibt auch diese frei, weil sie keine Geschosse über 30 mm verschießen kann.

Die BMI-Klarstellung vom 28. Juli 2025 – Bestandsschutz bestätigt

Nach Inkrafttreten des Gesetzes herrschte kurzzeitig erhebliche Unruhe, weil die Formulierung im Gesetzestext verschiedene Auslegungen zuließ. Auch der VDB – der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler, also die Interessenvertretung des Waffenhandels – sah dringenden Klärungsbedarf und fragte beim BMI (Bundesministerium des Innern, dem für das Waffengesetz zuständigen Ministerium) nach.

Die Antwort des BMI war eindeutig. Das Ministerium erklärte am 28. Juli 2025 wörtlich: „Die am 24. Juli 2025 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück.“

Das BMI bestätigt damit ausdrücklich die Erlaubnisfreiheit von bereits zugelassenen Federdruck-, Druckluft- und Kaltgaswaffen – also aller Altbestände. Wer eine solche Waffe vor dem 24. Juli 2025 legal besessen hat, darf sie weiterhin behalten und muss keine Waffenbesitzkarte nachbeantragen.

Ein wichtiger Hinweis bleibt jedoch: Eine BMI-Klarstellung hat rechtlich nicht die gleiche bindende Wirkung wie ein Gesetz selbst. Fachjuristen empfehlen daher, dass der Gesetzestext vom Bundestag nachgebessert wird, um Fehlinterpretationen dauerhaft auszuschließen. Ob dies auf dem legislativen Weg oder auf dem kleinen Dienstweg gelöst wird, bleibt zum Stand März 2026 abzuwarten.

Druckluftwaffe erlaubnispflichtig? So beantragen Sie die Waffenbesitzkarte

Wer nach dem 24. Juli 2025 eine der neu erlaubnispflichtigen Druckluftwaffen kaufen möchte, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK). Der folgende Schritt-für-Schritt-Leitfaden erklärt, was zu tun ist. Ausführliche Informationen zum gesamten Prozess finden Sie auch in unserem Ratgeber Waffenbesitzkarte beantragen: Schritt-für-Schritt.

Schritt 1: Prüfen, ob die Waffe überhaupt betroffen ist

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, klären Sie zunächst: Hat die Waffe ihr F-Zeichen nach dem 24. Juli 2025 erhalten? Ist sie mehrschüssig für Geschosse über 30 mm Länge? Nur wenn beide Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, benötigen Sie eine WBK. Im Zweifel fragen Sie beim Fachhändler nach – der ist laut den neuen Regeln verpflichtet, Sie über die Erwerbsvoraussetzungen zu informieren.

Schritt 2: Voraussetzungen für die WBK prüfen

Die Waffenbesitzkarte setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Mindestalter: Mindestens 18 Jahre für die betroffenen Druckluftwaffen.
  • Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG): Keine einschlägigen Vorstrafen, kein laufendes Ermittlungsverfahren, keine Zugehörigkeit zu verfassungswidrigen Vereinigungen. Die Waffenbehörde holt dazu Auskünfte beim Bundeszentralregister, der Polizei und dem Verfassungsschutz ein.
  • Persönliche Eignung (§ 6 WaffG): Keine körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die den sicheren Umgang mit Waffen ausschließen. Kein Suchtmittelmissbrauch.
  • Sachkundenachweis (§ 7 WaffG): Nachweis des sicheren Umgangs mit Waffen. Bei Jägern gilt die bestandene Jägerprüfung, bei Sportschützen ein anerkannter Lehrgang.
  • Bedürfnis (§ 8 WaffG): Ein nachvollziehbarer Grund für den Waffenbesitz – etwa aktives Sportschießen im Verein, Jagdausübung oder eine Sammlung. Das Bedürfnis muss gegenüber der Waffenbehörde glaubhaft gemacht werden.
  • Sichere Aufbewahrung: Nachweis eines geeigneten Waffenschranks nach § 36 WaffG.

Schritt 3: Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde einreichen

Die WBK ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Da die Vollstreckung des Waffengesetzes in Deutschland Ländersache ist, können je nach Bundesland und Landkreis verschiedene Stellen zuständig sein. In der Regel sind das die Kreisverwaltung, das Ordnungsamt oder eine Polizeidirektion. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Gemeinde, welche Behörde für Sie zuständig ist.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Wer eine Waffenbesitzkarte beantragt, sollte folgende Kosten einplanen:

KostenpunktOrientierungswert
Ausstellung der Waffenbesitzkarte30 bis 180 Euro (je nach Bundesland)
Eintragung der Waffe in die WBKca. 20 Euro pro Waffe
Sachkundelehrgangca. 200 bis 300 Euro
Waffenschrank (Mindestanforderung)ab ca. 500 Euro
Psychologisches/fachärztliches Gutachten (unter 25 Jahren)ca. 236 Euro

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen, abhängig von der Auslastung der jeweiligen Waffenbehörde.

Praxisbeispiel: Ein Sportschütze möchte 2026 ein neuartiges, mehrschüssiges Pfeilsystem erwerben (F-Zeichen nach 24.07.2025). Er geht so vor: (1) Beitritt zum Schützenverein und aktives Schießen, (2) Sachkundeprüfung bestehen, (3) Waffenschrank kaufen, (4) WBK mit Voreintrag bei der Kreisverwaltung beantragen, (5) nach Genehmigung die Waffe beim Fachhändler kaufen, (6) Waffe innerhalb von 14 Tagen in die WBK eintragen lassen.

5 Praxis-Tipps für Druckluftwaffen-Besitzer nach der Waffenrechtsänderung 2025

Die neue Rechtslage klingt auf den ersten Blick kompliziert. Mit diesen fünf Tipps bleiben Sie auf der sicheren Seite:

Tipp 1: Kaufbelege und Dokumentation aufbewahren

Wer eine Druckluftwaffe vor dem 24. Juli 2025 gekauft hat, sollte den Kaufbeleg, die Rechnung oder einen anderen Nachweis des Erwerbsdatums unbedingt sicher aufbewahren. Im Fall einer polizeilichen Kontrolle können Sie damit sofort belegen, dass Ihre Waffe unter den Bestandsschutz fällt. Digitale Kopien in der Cloud sind eine gute Ergänzung zu physischen Belegen. Die BMI-Klarstellung macht den Bestandsschutz zwar deutlich – aber ein konkreter Kaufbeleg ist der sicherste Nachweis.

Tipp 2: F-Kennzeichen und Typenschild prüfen

Kontrollieren Sie Ihre Druckluftwaffe auf das „F im Fünfeck“-Zeichen. Es befindet sich üblicherweise am Lauf oder am Systemgehäuse der Waffe. Prüfen Sie außerdem, ob ein Datum der Beschussprüfung angegeben ist. Das Datum kann ein wichtiger Hinweis darauf sein, ob das F-Zeichen vor oder nach dem Stichtag 24. Juli 2025 erteilt wurde – und damit, ob die Waffe möglicherweise unter die neue Regelung fallen könnte.

Tipp 3: Händler vor dem Kauf befragen

Bevor Sie nach dem Stichtag eine neue Druckluftwaffe kaufen, fragen Sie den Fachhändler explizit: „Wann wurde das F-Zeichen für dieses Modell bestätigt?“ und „Ist diese Waffe mehrschüssig für Geschosse über 30 mm?“ Hersteller und Händler sind verpflichtet, ihre Produktlinien klar zu kennzeichnen und Käufer umfassend über die neuen Erwerbsvoraussetzungen zu informieren. Ein seriöser Fachbetrieb wird Ihnen diese Fragen bereitwillig beantworten.

Tipp 4: Verbandsinfos verfolgen

Halten Sie sich über Ihren Schützenverband – etwa den Deutschen Schützenbund – oder Jagdverband (z. B. den Deutschen Jagdverband, DJV) auf dem Laufenden. Die Diskussion über eine mögliche Nachbesserung des Gesetzestextes läuft noch. Der Gesetzgeber sollte zeitnah den missverständlichen Gesetzestext nachschärfen, um Fehlinterpretationen dauerhaft zu vermeiden. Verbände kommunizieren wichtige Entwicklungen in der Regel schnell an ihre Mitglieder. Wer einem Verband angehört, ist im Waffenrecht selten allein.

Tipp 5: Im Zweifel rechtlichen Rat einholen

Wer unsicher ist, ob seine Druckluftwaffe unter die neue Regelung fällt, sollte lieber einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt befragen, als sich auf Forenmeinungen oder inoffizielle Quellen zu verlassen. Eine BMI-Klarstellung hat nicht die gleiche bindende Rechtswirkung wie ein Gesetz. Selbst wenn das Bundesinnenministerium die Erlaubnisfreiheit von Altbeständen bestätigt hat: Wenn es im Einzelfall zu einem Strafverfahren käme, würde ein Gericht den Gesetzestext beurteilen – und nicht eine Ministeriumsstellungnahme. Sicherheit schafft im Zweifelsfall nur eine qualifizierte Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Erlaubnispflicht von Druckluftwaffen 2025

Welche Druckluftwaffen sind ab 2025 erlaubnispflichtig?

Seit dem 24. Juli 2025 sind ausschließlich solche Druckluftwaffen erlaubnispflichtig, bei denen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Erstens muss die Bestätigung zum Aufbringen des F-Zeichens am 24. Juli 2025 oder später erteilt worden sein. Zweitens muss die Waffe in der Lage sein, Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig zu verschießen – also etwa Pfeile, Darts oder Nadelgeschosse. Klassische Luftgewehre und Luftpistolen mit herkömmlichen Diabolos (die nur wenige Millimeter lang sind) sind von der neuen Druckluftwaffen Erlaubnispflicht 2025 nicht betroffen.

Bleiben meine alten Luftgewehre erlaubnisfrei?

Ja, eindeutig. Waffen, die auf Grundlage der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Das hat das Bundesinnenministerium (BMI) am 28. Juli 2025 ausdrücklich klargestellt. Wer sich vor dem 24. Juli 2025 im Besitz einer Druckluftwaffe befand, darf diese weiterhin im Rahmen des sogenannten Bestandsschutzes behalten. Eine nachträgliche Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.

Was bedeutet das „F im Fünfeck“?

Das „F im Fünfeck“ ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfzeichen, das von staatlichen Beschussämtern auf Druckluftwaffen angebracht wird. Es bestätigt, dass die Waffe eine Bewegungsenergie von maximal 7,5 Joule besitzt. Dieses Kennzeichen war bisher die Voraussetzung dafür, dass eine Druckluftwaffe ohne Waffenbesitzkarte erworben werden durfte – und ist es für die allermeisten Modelle auch weiterhin. Neu ist: Entscheidend ist nun auch, wann das Zeichen bestätigt wurde. Wurde es vor dem 24. Juli 2025 vergeben, bleibt alles beim Alten.

Sind normale Luftgewehre für Jagd und Training betroffen?

Nein. Von den Änderungen nicht betroffen sind die häufig beim Sportschießen verwendeten Druckluft- und Federdruckwaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase nach herkömmlicher Art eingesetzt werden. Für gängige Sportwaffen – insbesondere Luftgewehre und Luftpistolen mit Diabolos unter 30 mm – ändert sich rein gar nichts. Das gilt auch für Luftgewehre, die Jäger zum Training oder zum Schießen auf kurze Distanzen nutzen. Nur neuartige Systeme, die Pfeile oder ähnlich lange Geschosse mehrschüssig verschießen, fallen unter die neue Regelung.

Kann ich nach dem 24. Juli 2025 noch Druckluftwaffen frei kaufen?

Ja, in der großen Mehrheit der Fälle. Solange eine Druckluftwaffe entweder ihr F-Zeichen vor dem 24. Juli 2025 erhalten hat oder nicht mehrschüssig für Geschosse über 30 mm Länge ausgelegt ist, bleibt sie erlaubnisfrei. Das bedeutet: Für den überwältigenden Großteil der im Handel erhältlichen Luftgewehre und Luftpistolen ändert sich beim Kauf nichts. Volljährigkeit und Personalausweis reichen weiterhin aus.

Was passiert, wenn ich eine erlaubnispflichtige Druckluftwaffe ohne Genehmigung besitze?

Wer eine der neu erlaubnispflichtigen Druckluftwaffen ohne die erforderliche Waffenbesitzkarte erwirbt oder besitzt, macht sich nach § 52 WaffG strafbar. Je nach Schwere des Verstoßes und ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wichtige Ausnahme: Wer die Waffe bereits vor dem 24. Juli 2025 legal erworben hat, genießt Bestandsschutz und macht sich nicht strafbar.

Wird der Gesetzestext noch einmal geändert?

Das ist möglich, aber zum Stand März 2026 noch nicht sicher. Mehrere Fachverbände und Juristen haben darauf hingewiesen, dass die Formulierung im Gesetzestext missverständlich ist und zu Fehlinterpretationen führen kann. Der VDB hat bereits eine Nachbesserung des Waffenrechts gefordert. Wenn selbst Fachjuristen uneins sind, liegt hier etwas im Argen. Sollte es irgendwann in Verbindung mit einer vor dem 24. Juli 2025 eindeutig „freien“ Waffe vor Gericht gehen, könnte das deren Besitzer in juristische Bedrängnis bringen – auch wenn die BMI-Klarstellung eigentlich Schutz bieten sollte. Der Gesetzgeber ist hier zum Handeln aufgerufen.

Fazit – Druckluftwaffen Erlaubnispflicht 2025: Entwarnung für die meisten Besitzer

Die Druckluftwaffen Erlaubnispflicht 2025 klingt auf den ersten Blick nach einem großen Einschnitt – bei näherer Betrachtung betrifft sie jedoch nur einen sehr kleinen Teil der im Umlauf befindlichen Waffen. Drei Kernerkenntnisse lassen sich festhalten:

Erstens sind seit dem 24. Juli 2025 nur solche Druckluftwaffen erlaubnispflichtig, die nach diesem Datum ein neues F-Kennzeichen erhalten haben und mehrschüssig für Geschosse über 30 mm Länge sind. Betroffen sind vor allem neuartige Pfeil- und Nadelgeschoss-Systeme. Zweitens genießen Altbestände, die vor dem 24. Juli 2025 erworben wurden, vollständigen Bestandsschutz und bleiben erlaubnisfrei – eine nachträgliche Beantragung einer Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich. Drittens ändert sich für klassische Luftgewehre und Luftpistolen mit Standard-Diabolos weder beim Besitz noch beim Neukauf irgendetwas.

Die Waffengesetz-Änderung 2025 ist eine gezielte Reaktion auf technische Entwicklungen bei neuartigen Druckluftsystemen mit gefährlich hoher Durchschlagskraft. Der normale Sport- und Freizeitschütze sowie der Jäger, der sein Luftgewehr zum Training nutzt, ist davon nicht berührt.

Handlungsempfehlung: Bewahren Sie die Kaufbelege Ihrer bestehenden Druckluftwaffen auf, informieren Sie sich vor dem Neukauf beim Fachhändler über den genauen Status der Waffe und verfolgen Sie die weitere Entwicklung über Ihren Schützen- oder Jagdverband. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die missverständliche Formulierung im Gesetzestext noch einmal nachbessert. Die anhaltende Diskussion in Fachkreisen zeigt, dass hier weiterer Klärungsbedarf besteht.

Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Waffenbehörde oder Ihrem Schützenverband über die genaue Umsetzung der neuen Regelung. Bei konkreten Rechtsfragen ziehen Sie einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt hinzu.

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